Graduiertenkolleg "Recht der Informationsgesellschaft"
Das Graduiertenkolleg „Recht der Informationsgesellschaft“ (GKRI) ist eine universitätsübergreifende Einrichtung, die eine nachhaltige Betreuung von Doktoranden/innen gewährleistet. Im Zeitraum von zwei Jahren nehmen die Doktorand/innen an mehrtägigen Doktorandenseminaren teil, die u.a. der Präsentation und Diskussion der eigenen Arbeit dienen und besuchen Lehreinheiten, in denen alle Betreuer/innen in verschiedenen Modulen unterrichten.
Idee des Graduiertenkollegs
Erfolgreiche Wissenschaft lebt von Vernetzung und Austausch. Dies gilt in besonderem Maße im Bereich der Doktorandenausbildung. Die Betreuer/innen mit Forschungsschwerpunkten im Recht des Geistigen Eigentums, Medienrecht, Daten- und Technikrecht schaffen für die Ausbildung ihrer Doktorand/innen ein fakultätsübergreifendes Graduiertenkolleg. Mit einem strukturierten Programm sollen zwei Ziele erreicht werden: Erstens soll die Qualität der Doktorandenausbildung weiter verbessert werden. Zweitens sollen zugleich eine bessere wissenschaftliche Vernetzung und ein intensiverer fachlicher und persönlicher Austausch der Beteiligten – Betreuerinnen und Betreuer sowie den Nachwuchswissenschaftlern – erreicht werden. Entscheidendes Element für den Erfolg dieses Projekts ist die personelle Kontinuität der Beteiligten. Deshalb können an dem Graduiertenkolleg nur Doktoranden/innen der insgesamt 11 Betreuer/innen teilnehmen. Die Entscheidung über die Auswahl trifft der/die jeweilige Betreuer/in.
Veranstaltungen
Das Programm des Graduiertenkollegs ist für die Teilnehmenden jeweils auf zwei Jahre angelegt. Es sieht vor, dass jede/r Doktorand/in an insgesamt 4 Veranstaltungen aktiv teilnimmt. Diese Teilnahme ist entscheidende Voraussetzung für den Erfolg des Projekts. Pro Jahr werden jeweils zwei Module angeboten: das gemeinsame Doktorandenseminar und eine Unterrichtseinheit (bestehend aus mehreren Lehrmodulen) an einer der beteiligten Universitäten. Wer an dem Graduiertenkolleg teilnehmen will, muss danach je zwei Doktorandenseminare besuchen (und an einem über die eigene Arbeit vortragen) und an zwei Lehreinheiten teilnehmen. Wer das gesamte Programm absolviert, erhält ein Zertifikat darüber.
Doktorandenseminar
Am Doktorandenseminar nehmen die Betreuer/innen mit den allen Doktoranden/innen teil. An 2–3 Tagen stellen die Doktoranden/innen ihre Forschungsprojekte zur Diskussion. Sofern möglich, findet die Veranstaltung am Ort und in der Woche der jährlichen GRUR-Jahrestagung statt, ansonsten an einem anderen attraktiven Tagungsort in Deutschland (oder im angrenzenden Ausland). Die Doktoranden/innen stellen ihre Arbeit bzw. den jeweils erreichten Stand in einem mündlichen Vortrag (nach Wahl unterstützt von Folien, Gliederung, Handout) im Umfang von max. 30 Minuten vor. Anschließend werden Methode, Thesen und Forschungsansatz unter den Doktoranden/innen, später zusätzlich unter Mitwirkung der Professoren/innen diskutiert (Diskussionsdauer ca. 45-60 Minuten). Jede/r im Programm teilnehmende Doktorand/in muss mindestens einmal vortragen und mindestens einmal als nicht Vortragende/r mitwirken. Der Vortrag soll nach dem Seminar zusätzlich mit dem/der Betreuer/in nachbesprochen werden.
Lehrprogramm an den beteiligten Universitäten
Abwechselnd bieten die beteiligten Professoren/innen eine geblockte Veranstaltung (Vorlesung/Kolloquium/Workshop) an der gastgebenden Universität an. Jede Blockveranstaltung beinhaltet 4-5 verschiedene Lehreinheiten, die von den an des Graduiertenkollegs teilnehmenden Professoren/innen durchgeführt werden. Eine Ergänzung durch eine/n Gastdozenten/in ist möglich. Ziel ist es, dass die Doktoranden/innen insgesamt mindestens 15 Stunden wissenschaftsspezifische Ausbildung erfahren. Folgende Lehreinheiten sind Bestandteil des Lehrprogramms:
- Techniken und Formalien des wissenschaftlichen Arbeitens
- Gute wissenschaftliche Praxis
- Unionsrechtliche Argumentation in der Doktorarbeit
- Empirisches Arbeiten für Doktoranden / Veröffentlichungsstrategien
- Schreibfitness in der Wissenschaft
- Wissenschaftstheorie: Pluralität rechtswissenschaftlicher Forschungsansätze
- Rezensionsseminar / Wissenschaftliches Vortragen
- Rechtswissenschaft und (angewandte) Naturwissenschaften
- Rechtsvergleichung
- Wissenschaftliches Schreiben
Aktuelle Termine des GKRI
- 20.03.2024 - 22.03.2024 GKRI Doktorandenschule in Berlin
- 30.09.2024 - 02.10.2024 GKRI Doktorandenseminar in Erlangen
Betreuende Professorinnen und Professoren
- Prof. Dr. Maximilian Becker
Universität Siegen - Prof. Dr. Katharina de la Durantaye, LL.M.
Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Michael Grünberger, LL.M.
Bucerius Law School - Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M.
Universität Heidelberg - Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M.
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg - Prof. Dr. Ruth Janal, LL.M.
Universität Bayreuth - Prof. Dr. Nadine Klass, LL.M.
Universität Mannheim - Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg, LL.M.
Technische Universität Dresden - Prof. Dr. Benjamin Raue
Universität Trier - Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn - Prof. Dr. Herbert Zech
Humboldt-Universität zu Berlin
Teilnehmende sowie ehemalige Doktorandinnen und Doktoranden
- Alexander Bathelt:
Die Gewährleistungsmarke im System des unverfälschten Wettbewerbs - Anna-Magdalena Seufert:
Die Grenzen des datenschutzrechtlichen Löschungsanspruchs - Anne Allar:
Die Zuordnung von Daten im Arbeitsverhältnis - Arne Radeisen:
Infrastrukturen und Zugang: Untersuchung der Europäischen Datenstrategie - Benjamin Lück:
Recht im Register – Register im Recht - Benjamin Pohlers:
Die Online-Enzyklopädie „Wikipedia“ aus medienrechtlicher Sicht - Dominik Ebel:
Krypto-Token in der Einzel- und Gesamtvollstreckung - Engeline Eustrup:
Veröffentlichung von Investigativinformationen - Eric Marcel Schießer:
Aktivlegitimation des Verbrauchers im Lauterkeitsrech - Fabian Hoffmanns:
Automatisierte Inhaltemoderation im DSA - Ferdinand Müller:
Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rechtsverkehr - Florian Skupin:
Regulierung nichtanwaltlicher Dienstleister als rechtsdurchsetzende Akteure - Franziska Herrmann:
E-Lending im Urheberrecht - Franziska Kurz:
Vereinbarte Rechtsfolgen - Gunnar Schilling:
Das technische Leistungsstörungsrecht - Hanno Magnus:
Digitales Rechtemanagement bei Sachen - Irma Klünker:
Digitale Sequenzinformation - Jan-Laurin Müller:
Digitales Nichtdiskriminierungsrecht - Julia Wildgans:
Anforderungen an ein Wissenschaftsurheberrecht - Julian Albrecht:
Privat organisierte Konfliktlösung im Onlinehandel am Beispiel des PayPal-Käuferschutzverfahrens - Julian Lehnig:
„Bezahlen mit Daten“ im Rahmen der Richtlinie über digitale Inhalte - Katahrina Wunner:
Vertragliche Zugangsregeln in der Datenwirtschaft - Kevin König:
Die Verantwortlichkeit der Intermediäre für Urheberrechtsverletzungen im Web 3 – Am Beispiel von Non-Fungible Token im Kunstmarkt - Lava Gaff:
Persönlichkeitsrechtliche Implikationen in AR und VR - Lea Kwiatkowski:
Art. 14 Digital Services Act - Private Ordering - Lea Ludmilla Ossmann-Magiera:
Regulierungsstrategien für künstlich intelligente Systeme - Lea Maria Lorbach:
Die Stolpe-Doktrin und ihr Anwendungsbereich in der Praxis - insbesondere im Hinblick auf verdeckte Äußerungen und Bildberichterstattung - Lea Stegemann:
Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen - Linda Bienemann:
Reformbedarf des Kunsturhebergesetzes im digitalen Zeitalter - Lisa Markschies:
European Health Data Space [Arbeitstitel] - Marius Mesenbrink:
Datenschutzkollisionsrecht - Martin Sommer:
Haftung für autonome Systeme - Martina Kasch:
Auskunftsansprüche gegen Diensteanbieter der Informationsgesellschaft - Michael Nicolai:
Öffentliche Wiedergabe und Verantwortlichkeit - Nicolas Schechinger:
Let's Play -Videos im Gegensatz von freier Netzkultur und Schutz des Urheberrechts - Nicolas Thöne
- Ojea Gabriel Prado:
Auswirkungen der Digitalisierung auf die Patentbenutzung - Pablo Schumacher:
Schutzfähigkeit trainierter KI-Technologien - Pascal Sierek:
Datenaustausch durch Datentreuhand - Patrick Pokrant:
Know-how-Schutz für KMU in der Industrie 4.0 - Paul Baumann:
Urheberrechtliche Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements - Paul Dürr:
Social Bots - Verfassungsrechtlicher Kontext und Regulierungsoptionen - Philipp Krahn:
Die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen des Forschungsdatenmanagements - Ruben Schneider:
Das Innenverhältnis gemeinsamer Verantwortlicher gemäß Art. 26 DSGVO - Serpil Dilbaz:
Journalismus im Internet – Eine Darstellung der Rechte und Pflichten journalistisch tätiger Privatpersonen im Internet sowie Untersuchung einer Gleichbehandlung dieser mit professionellen Journalisten - Sophia Frey:
Kollektive urheberrechtsähnliche Rechte zum Schutz traditioneller kultureller Ausdrucksformen indigener Völker - Thomas Plauz:
Datenintermediäre [Arbeitstitel] - Thorsten Hotz:
Haftung im Äußerungs- und Urheberrecht bei Einsatz KI-basierter Systeme - Tim Sprenger:
Plattformverfahrensgrundsätze - Tom Hirche:
Gemeinfreiheit amtlicher Werke - Tom Kettler:
Die Klauselkontrolle im digitalen Binnenmarkt
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