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Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüter- und Wirtschaftsrecht (Zivilrecht VIII) – Prof. Dr. Ruth Janal, LL.M.

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Forschungsschwerpunkte des Lehrstuhls

1. Recht der Informationsgesellschaft

Der zentrale Schwerpunkt der Forschungsaktivitäten am Lehrstuhl liegt auf dem Recht der Informationsgesellschaft. Von besonderem Interesse sind die lauterkeits- und markenrechtlichen Fragen, die durch neue Kommunikationsformen und -phänomene wie Chatbots, Socialbots und sprachbasierte Assistenzsysteme aufgeworfen werfen. Stets ist dabei auch die Haftung von Dienstleistern der Informationsgesellschaft relevant, die als Intermediäre agieren.

Ebenfalls im Focus der Lehrstuhlforschung liegt das Recht autonomer Systeme aus unterschiedlichen Perspektiven: Haftung, Datennutzungs- und Datenzugangsrechte sowie die Transparenz automatisierter und autonomer Entscheidungen.

Schließlich widmet sich der Lehrstuhl dem Thema Legaltech. Der Begriff Legaltech ist ein Sammelbegriff für Software und Online-Dienste, die juristische Arbeitsprozesse unterstützen. Im B2C-Bereich dominieren derzeit Angebote zur vereinfachten Rechtsdurchsetzung wie etwa Flightright oder hartz4widerspruch, welche dem Verbraucher eine niedrigschwellige Alternative zur klassischen Rechtsberatung und Rechtsdurchsetzung bieten. Ziel der Forschung ist es, Chancen und Risiken dieser Rechtsdienste für Verbraucher zu analysieren (Effektivität, Kosten, Datenschutz, Transparenz), die lauterkeitsrechtlichen Grenzen auszuloten sowie Erfolgsbedingungen zu erforschen, welche ggf. eine Änderung des regulatorischen Rahmens erfordern.

2. Verbraucherprivatrecht

Auch die Forschung zum Verbraucherprivatrecht wird auf Seiten des Lehrstuhls vorrangig aus der Perspektive des Rechts der Informationsgesellschaft betrieben. Im Focus stehen insbesondere die Schutzinstrumente des Fernabsatzrechts sowie die Sonderbestimmungen zum Elektronischen Geschäftsverkehr in B2C-Verhältnissen.

3. Verfahrensrecht des Einheitlichen Patentgerichts

Angesichts des anstehenden Brexits sowie der Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum EPG-Übereinkommen ist derzeit unsicher, wann das Einheitliche Patentgericht seine Arbeit aufnehmen wird. Die beteiligten Stakeholder sind aber weiterhin fest entschlossen, das Projekt zum Erfolg zu führen. Die Forschung am Lehrstuhl befasst sich mit den verfahrensrechtlichen Regeln des EPG-Übereinkommen sowie den Rules of Procedure für das Einheitliche Patentgericht.


Verantwortlich für die Redaktion: Sophia Hartl

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